Deutsche Private Krankenversicherung (PKV) bietet durch Bildung der Kapitaldeckung (Alterungsrückstellungen) einen lebenslangen Vollversicherungsschutz gegen das Krankheitskostenrisiko. Hier weiterlesen
Alle Fakten zu Ihrem PKV Tarifwechsel:
Wir helfen Ihnen und geben Antworten.
Gerne nehmen wir uns die Zeit, um Ihre Fragen rund ums Thema „Tarifwechsel für PKV Kunden“ in einem ausführlichen Gespräch zu beantworten. Hier haben wir bereits die wesentlichsten Fragestellungen – und zugehörigen Antworten sowie viele weitere interessante Informationen – für Sie thematisch zusammengefasst.
Beitragserhöhungen des Privatversicherers nicht hinnehmen
Für langjährig Privatversicherte macht der Verlust der so genannten Altersrückstellungen, die gerade im Alter für einen moderaten Anstieg der Beiträge sorgen sollen, den Wechsel zu einem anderen Versicherer unattraktiv. Hier weiterlesen
Viele langjährig Privatversicherte ärgern sich über laufend hohe Beitragssteigerungen für ihre Kranken-Vollversicherung. Hier weiterlesen
Grundsätzlich gilt: Unabhängig davon bei welchem privaten Krankenversicherer eine Vollversicherung besteht, lohnt sich eine Prüfung, ob ein beitragsgünstigerer Tarif mit vergleichbaren leistungen innerhalb des eigenen Versicherers vorhanden ist. Hier weiterlesen
Das Tarifwechselrecht aus § 204 VVG ist vom Gesetzgeber gerade für langjährig Privatversicherte, die tendenziell eher älter sind und bei denen bereits Vorerkrankungen vorliegen, geschaffen worden. Hier weiterlesen
Grundsätzlich kann der Versicherer nur dann eine Gesundheitsprüfung verlangen, wenn der Versicherte den Abschluss von zusätzlichem Versicherungsschutz beantragt. Hier weiterlesen
Ein professionell durchgeführter Tarifwechsel hat zum Ziel, ausgehend von den versicherten Leistungen, in den bestmöglichen, sprich: gleichwertigen und nachhaltig günstigsten Tarif innerhalb des eigenen Versicherers zu wechseln. Hier weiterlesen
Mit einem Tarifwechsel nach § 204 VVG ist – anders als bei einem Wechsel des Versicherers, bei dem die Alterungsrückstellung verloren geht – die vollständige Wahrung der angesparten Altersrückstellung gewährleistet. Hier weiterlesen
Der Tarifwechsel nach § 204 VVG ist jederzeit unterjährig zum nächsten Monatsersten möglich, da keine ordentlichen Kündigungsfristen (3 Monate zum Ende des Versicherungsjahres) bzw. außerordentliche Kündigungsfristen (wie sie beispielsweise im Rahmen von Beitragsanpassungen bestehen) berücksichtigt werden müssen. Hier weiterlesen
Selbstbehalt (auch Selbstbeteiligung genannt) ist der Anteil der Kosten, den der Versicherungsnehmer selbst zu tragen hat. Es gibt verschiedene Selbstbehaltarten: Hier weiterlesen
Viele Privat-Krankenversicherte zahlen zu viel Beitrag und überlegen, in den Standardtarif der privaten Krankenversicherung zu wechseln. Hier weiterlesen
Viele Privat-Krankenversicherte zahlen zu viel Beitrag und überlegen, in den Basistarif der privaten Krankenversicherung zu wechseln. Hier weiterlesen
Viele Privat-Krankenversicherte zahlen zu viel Beitrag und überlegen, in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zu wechseln. Hier weiterlesen
Eine Vertragsumstellung nach § 204 VVG ist nicht einfach
Vielen Versicherern ist das Tarifwechselrecht ein Dorn im Auge. Versicherer haben naturgemäß wenig Interesse, die selben Leistungen für weniger Geld zu gewähren. Hier weiterlesen
Da Makler und Vermittler gleichermaßen provisionsabhängig arbeiten, d.h. vom Versicherer bezahlt werden und vielen Versicherern das Tarifwechselrecht ein Dorn im Auge ist, besteht hier ein Interessenskonflikt der regelmäßig zu Lasten des PKV Kunden geht. Hier weiterlesen
Zur Wahrnehmung seiner Rechte aus § 204 VVG braucht der PKV Kunde vor allem versicherungsmathematische (sprich: aktuarielle) Expertise, um den bestmöglichen und beitragsstabilsten Tarif festlegen zu können und Kenntnisse und Erfahrung in versicherungsbetrieblichen Abläufen, um versicherungsjuristische Fallstricke zu vermeiden bzw. frühzeitig zu erkennen. Hier weiterlesen
Zunächst einmal kann nur ein Honorarberater als Partner des Mandanten, der wirklich unabhängig sein kann, weil er keine Provisionen vom Versicherer erhält und nur von Mandanten bezahlt wird, die bestmögliche Lösung durchsetzen. Hier weiterlesen
Kompetente Unterstützung beim Tarifwechsel zahlt sich aus
Die Analyse und die Festlegung des für den PKV Kunden in seiner spezifischen Situation bestmöglichen (sprich: gleichwertigen und beitragsstabilsten) Tarifs und die Wahrung aller seiner Rechte im Zuge der Vertragsumstellung stellen hohe Anforderungen an die Kompetenz des Beraters. Hier weiterlesen
Als Mehrleistung bezeichnet man den Teil der Leistungen im Zieltarif (Tarif, in den man wechseln möchte), die im bestehenden Tarif nicht erstattungsfähig sind. Hier weiterlesen
Der Tarifwechsel-Service der Minerva KundenRechte hat zum Ziel, in den zum bestehenden Tarif bestmöglichen, sprich: gleichwertigen oder besseren und nachhaltig günstigsten Alternativtarif innerhalb des eigenen Versicherers zu wechseln. Hier weiterlesen
Der PKV Tarifwechsel nach § 204 VVG ist eine auf der Grundlage von vom Gesetzgeber erlassenen Schutzrechten des Privatversicherten bestmögliche Vertragsumstellung im Sinne des PKV Kunden. Hier weiterlesen
Ein Aktuar ist in der Versicherungswirtschaft die Berufsbezeichnung für einen wissenschaftlich ausgebildeten und speziell geprüften versicherungsmathematischen Sachverständigen. Hier weiterlesen
Unser aktuarieller Tarifwechsel-Service
Wir möchten, dass unsere Kunden unsere Beratungsleistung nur dann bezahlen müssen, wenn es zum Tarifwechsel kommt und sie dadurch einen Nutzen haben. Hier weiterlesen
Das Service- und Beratungskonzept der Minerva Kundenrechte basiert – anders als bei Wettbewerbern, deren Erfahrungshintergrund ein vertrieblicher ist und die eine Historie als Makler haben – auf versicherungsmathematischen und versicherungsbetrieblichen Erfahrungen, die innerhalb von Versicherungsunternehmen gewonnen worden sind. Hier weiterlesen
Der Prozess vom Zeitpunkt der Beauftragung durch den Mandanten bis zur Zustellung des ordnungsgemäß dokumentierten neuen Versicherungsscheins dauert im Durchschnitt 8 bis 12 Wochen. Hier weiterlesen
Ab potenziell 800 € jährliche Ersparnis, empfehlen wir unserem Mandanten in den gleichwertigen, aber nachhaltig günstigeren Tarif zu wechseln. Hier weiterlesen
Auf dieser Webseite unter Tarifwechsel prüfen können Interessierte PKV Kunden ihre Kontaktdaten hinterlassen. Hier weiterlesen
Nach Ihrer Auftragserteilung analysieren wir für Sie Ihren Vertrag – ohne Ihren Krankenversicherer zu kontaktieren – anhand unserer versicherungsmathematischen Datenbanken daraufhin, ob lohnende Tarifwechsel-Möglichkeiten innerhalb Ihres Versicherers existieren. Hier weiterlesen
Durch unsere fundierte Expertise kennen wir alle Schutzrechte der PKV Kunden und wissen aus Erfahrung punktgenau, wie wir diese beim Versicherer für unsere Mandanten ohne unnötigen zusätzlichen Aufwand einfordern können. Hier weiterlesen