Wie lange dauert im Durchschnitt der Tarifwechsel nach § 204 VVG?
Der Prozess vom Zeitpunkt der Beauftragung durch den Mandanten bis zur Zustellung des ordnungsgemäß dokumentierten neuen Versicherungsscheins dauert im Durchschnitt 8 bis 12 Wochen. Wichtig für den Mandanten: Entscheidet er sich ohne Verzögerung den Tarifwechsel umzusetzen, wird der Umstellungszeitpunkt für den Versicherer verbindlich durch die Minerva KundenRechte festgelegt. Verzögert der Versicherer die Umstellung, geht dies nicht mehr zu Lasten unseres Mandanten und der Versicherer muss die Vertragsumstellung rückwirkend vollziehen und zu viel erhaltene Beiträge zurückerstatten.
Wir erwirken den Tarifwechsel kompetent bestmöglich und ohne Zeitverlust. Durch unsere systematische Vorgehensweise muss die Vertragsumstellung vom Versicherer rückwirkend vollzogen werden. Unsere Mandanten können das Beratungshonorar in großen Teilen schon aus den rückerstatteten Monatsbeiträgen bezahlen.