Warum nicht einfach den PKV Versicherer wechseln?
Für langjährig Privatversicherte macht der Verlust der so genannten Altersrückstellungen, die gerade im Alter für einen moderaten Anstieg der Beiträge sorgen sollen, den Wechsel zu einem anderen Versicherer unattraktiv. Die Altersrückstellungen verbleiben bei einem solchen Wechsel beim „alten Versicherer“: Der „neue Versicherer“ muss ohne diese Alterungsrückstellungen die Beiträge kalkulieren, die dann deutlich teurer ausfallen.
Daneben führt der „neue Versicherer“ nach Antragstellung eine Risikoprüfung durch. Diese führt gerade bei älteren Versicherten nahezu immer zu zusätzlichen Risikozuschlägen oder gar zur Ablehnung des Antrags. Damit wird der Wechsel in einen anderen Vollversicherungstarif eines anderen PKV Versicherers faktisch unmöglich.
Mit einem Tarifwechsel nach § 204 VVG hingegen ist die vollständige Anrechnung der angesparten Altersrückstellung gewährleistet und der seit Vertragsschluss möglicherweise geänderte Gesundheitszustand wirkt nicht verhindernd auf den Tarifwechsel.