Ist ein Wechsel in den Basistarif sinnvoll?
Viele Privat-Krankenversicherte zahlen zu viel Beitrag und überlegen, in den Basistarif der privaten Krankenversicherung zu wechseln.
Der Basistarif entspricht nach Art und Umfang den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Der Gesetzgeber hat den privat Kranken-Vollversicherten den Wechsel in den Basistarif im Versicherungsvertragsgesetz (VVG, § 193) ermöglicht, und der Höchstbeitrag für den Basistarif im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG, § 12) geregelt:
- ohne Kündigung des bestehenden Vertrags;
- unter Mitnahme der Alterungsrückstellungen;
- der Beitrag für den Basistarif darf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übersteigen.
Aber: Beim Wechsel in den Basistarif gehen alle Ihre angesparten Alterungsrückstellungen schnell verloren bei gleichzeitigen immensen Leistungseinbußen!
Die Tatsache, dass Sie als privat Kranken-Vollversicherte heute mehr Beitrag zahlen als sie in einer GKV zahlen würden, ist ein Zeichen dafür, dass Sie in einem schlecht selektierten Kollektiv sind.
Mögliche Gründe:
- Wiederholte Einführung neuer Tarife und Zusammenführung mit anderen Versicherungsunternehmen bringen komplexe Tarif-Landschaften hervor, in denen sich viele Kollektive mit unterschiedlichsten Beitragsniveaus bilden.
- Expansive Vertriebspolitik (hohe Provisionen) ist kostenintensiv und schafft Anreize für Ausweitung der Kollektive um schlechte Risiken.
- Auf Neugeschäft orientierte, aber für Bestandskunden unfreundliche Tarifwechselpolitik führt zur Entmischung der bestehenden Kollektive, was wieder und wieder eine Beitragerhöhung erforderlich machte und macht.
Diese vielen, oft schlecht selektierten Kollektive mit häufigen Beitragsanpassungen stellen für langjährige Bestandskunden eine Beitragsfalle dar. Ein Wechsel in ein besseres Kollektiv hilft, dieser Beitragsfalle zu entkommen.
Reduzierung des Beitrags durch Reduzierung der Leistungen ist häufig ein falscher Weg, insbesondere im Alter oder als Rentner!