Ein deutlich geringerer Beitrag für vergleichbare Leistungen – beim eigenen PKV Versicherer?
Viele langjährig Privatversicherte ärgern sich über laufend hohe Beitragssteigerungen für ihre Kranken-Vollversicherung. Gleichzeitig hat der eigene Versicherer eine Reihe anderer Tarife, die bei vergleichbaren und zum Teil besseren Leistungsmerkmalen deutlich günstiger sind.
Der Hintergrund, warum sich die Tarife so unterschiedlich entwickeln: In der PKV gilt die gesetzliche Vorgabe, dass der PKV Versicherer nur den Beitrag verlangen darf, der sich aus den durchschnittlichen Krankheitskosten – getrennt nach Altersklassen – der in dem jeweiligen Tarif Versicherten ergibt.
Die Folge: Der Versicherer muss für Tarife mit – in der jeweiligen Altersklasse – durchschnittlich gesünderen Versicherten in der Folgezeit weniger Beitrag von seinem Kunden verlangen, auch wenn die Leistungsmerkmale dieser Tarife vielleicht bessere sind. Aus demselben Grund ist er dann aber auch verpflichtet, für Tarife mit durchschnittlich kränkeren Versicherten mehr Beitrag zu nehmen.
Das Ziel der Minerva KundenRechte ist es, möglichst vielen PKV Kunden innerhalb ihres Versicherers zu einem Tarif zu verhelfen, der bei vergleichbaren Leistungen deutlich beitragsgünstiger für sie ist als ihre bestehende Kranken-Vollversicherung. Und das ist systematisch möglich!