Warum ist versicherungsbetriebliche Erfahrung für einen PKV Tarifwechsel entscheidend?
Der PKV Tarifwechsel nach § 204 VVG ist eine auf der Grundlage von vom Gesetzgeber erlassenen Schutzrechten des Privatversicherten bestmögliche Vertragsumstellung im Sinne des PKV Kunden. Diese Rechte müssen PKV Kunden zuweilen gegen die andere Partei, ihren Versicherer und dessen Interessenslage, behaupten.
Bei jedem Schritt während der Bearbeitung eines PKV Tarifwechsels, angefangen bei der anfänglichen Tarifauswahl, über die Beantragung der Mehrleistungen bis schließlich zur endgültigen Policierung des neuen Tarifs kommt es regelmäßig durch Unwille oder Fahrlässigkeit auf Seiten des Versicherers zu Versäumnissen und Fehlern, die in den meisten Fällen zu Lasten des PKV Kunden gehen. Nur durch umfassende versicherungsbetriebliche Erfahrung lassen sich konsequent alle Rechte wahren und sicherstellen sowie Fehler rechtzeitig erkennen und abwenden.