Wir sorgen für Transparenz und Klarheit im PKV Dschungel – damit auch Sie zu Ihrem Recht kommen.
Privatversicherte erzielen mit einem aktuariellen Tarifwechsel nachhaltige Beitragsersparnisse.

Muss ich für einen Tarifwechsel warten bis ich die nächste Beitragserhöhung bekomme?

Der Tarif­wechsel nach § 204 VVG ist jeder­zeit unter­jährig zum nächs­ten Monats­ersten mö­glich, da keine ordent­lichen Kündigungs­fristen (3 Mo­nate zum En­de des Versicherungs­jahres) bzw. außer­ordentliche Kündigungs­fristen (wie sie bei­spiels­weise im Ra­hmen von Beitrags­anpassungen bestehen) berück­sichtigt wer­den müssen.

Wir em­pfehlen einen PKV Tarifwechsel nach § 204 VVG so schnell wie mö­glich zu prü­fen und gegebenen­falls um­zu­setzen, um unnö­tige Versicherungs­kosten schnells­tmöglich ab­zu­stel­len.

Das sagen unsere Mandanten:

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