Muss ich für einen Tarifwechsel warten bis ich die nächste Beitragserhöhung bekomme?
Der Tarifwechsel nach § 204 VVG ist jederzeit unterjährig zum nächsten Monatsersten möglich, da keine ordentlichen Kündigungsfristen (3 Monate zum Ende des Versicherungsjahres) bzw. außerordentliche Kündigungsfristen (wie sie beispielsweise im Rahmen von Beitragsanpassungen bestehen) berücksichtigt werden müssen.
Wir empfehlen einen PKV Tarifwechsel nach § 204 VVG so schnell wie möglich zu prüfen und gegebenenfalls umzusetzen, um unnötige Versicherungskosten schnellstmöglich abzustellen.