Ist ein PKV Tarifwechsel auch für ältere bzw. kränkere Privatversicherte empfehlenswert?
Das Tarifwechselrecht aus § 204 VVG ist vom Gesetzgeber gerade für langjährig Privatversicherte, die tendenziell eher älter sind und bei denen bereits Vorerkrankungen vorliegen, geschaffen worden. Denn der Gesundheitszustand und der Verlust der so genannten Altersrückstellungen machen für sie den Wechsel zu einem anderen Versicherer faktisch unmöglich. Ein Tarifwechsel nach § 204 VVG ist für diese PKV Kunden bei stark steigenden Beiträgen in ihren bestehenden Tarifen der einzige Ausweg aus der Kostenfalle – und gleichzeitig sehr lohnend. Konkret ist es damit systematisch möglich, PKV Kunden innerhalb ihres Versicherers zu einem Tarif zu verhelfen, der bei mindestens gleichwertigen und möglichst besseren Leistungen deutlich günstiger für sie ist als ihre bestehende Kranken-Vollversicherung.
Mit § 204 VVG werden bezahlbare Beiträge für langjährig Privatversicherte, auch in Alter, möglich.