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pfeil03Ist ein PKV Tarifwechsel auch für ältere bzw. kränkere Privat­versicherte empfehlens­wert?

Das Tarifwechselrecht aus § 204 VVG ist vom Gesetzgeber gerade für langjährig Privatversicherte, die tendenziell eher älter sind und bei denen bereits Vorerkrankungen vorliegen, geschaffen worden. Denn der Gesundheitszustand und der Verlust der so genannten Alters­rück­stellungen machen für sie den Wechsel zu einem an­deren Ver­sicherer faktisch un­möglich. Ein Tarif­wechsel nach § 204 VVG ist für diese PKV Kun­den bei stark steigenden Beiträgen in ihren be­stehenden Tari­fen der einzige Ausweg aus der Kostenfalle – und gleichzeitig sehr lohnend. Konkret ist es damit systematisch möglich, PKV Kun­den innerhalb ihres Versicherers zu einem Tarif zu verhelfen, der bei mindestens gleichwertigen und mö­glichst besseren Lei­stungen deut­lich günstiger für sie ist als ihre bestehende Kranken-Voll­ver­sicher­ung.

Mit § 204 VVG werden bezahlbare Beiträge für langjährig Privat­ver­sicherte, auch in Alter, mö­glich.

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