
Wie läuft der Service- und Beratungsprozess der Minerva KundenRechte ab?
Nach erfolgter Beauftragung (siehe vorherige Frage) werden alle weiteren notwendigen Informationen zum Vertrag beim Versicherer eingeholt. Gleichzeitig erarbeiten unsere Fachberater in einem Telefongespräch zusammen mit dem Mandanten die Rahmenbedingungen und die Zielsetzung des Mandanten zum Tarifwechsel. Nach abgeschlossener Analyse wird ein rechtsverbindliches Gutachten zu unserer Wechselempfehlung erstellt und mit dem Mandanten alle Fragen dazu telefonisch geklärt.
Daran schließt sich die eigentliche Vertragsumstellung an. Den gesamten Schriftwechsel bis zum Vorliegen des neuen Versicherungsscheins übernimmt die Minerva KundenRechte stellvertretend für den Mandanten. Falls Mehrleistungen vorliegen, für die der Versicherer eine Beantragung fordert, ist die Mitwirkung des Mandanten an zwei weiteren Stellen erforderlich. Einmal beim Beantworten einiger vom Versicherer gestellter Standardfragen zum aktuellen Gesundheitszustand. Dazu wird der Mandant am Telefon diskret und kompetent durch die Fragen geführt und beraten. Und zum anderen beim Schließen der Vereinbarung zum Einschluss der Mehrleistung.