• Minerva FAQ4
  • Wir sorgen für Transparenz und Klarheit im PKV Dschungel – damit auch Sie zu Ihrem Recht kommen.

pfeil03Wie läuft der Service- und Be­ra­tungs­pro­zess der Minerva KundenRechte ab?

Nach erfolgter Beauftragung (siehe vorherige Frage) werden alle weiteren notwendigen Informationen zum Vertrag beim Versicherer eingeholt. Gleichzeitig erarbeiten unsere Fachberater in einem Telefongespräch zusammen mit dem Mandanten die Rahmenbedingungen und die Zielsetzung des Mandanten zum Tarifwechsel. Nach abgeschlossener Analyse wird ein rechtsverbindliches Gutachten zu unserer Wechsel­emp­fehlung er­stellt und mit dem Mandanten alle Fragen dazu telefonisch geklärt.

Daran schließt sich die eigentliche Vertragsumstellung an. Den gesamten Schriftwechsel bis zum Vorliegen des neuen Versicherungsscheins übernimmt die Minerva KundenRechte stell­ver­tretend für den Man­danten. Falls Mehr­leistungen vor­liegen, für die der Ver­sicherer eine Bean­tragung fordert, ist die Mitwirkung des Mandanten an zwei weiteren Stellen erforderlich. Einmal beim Beantworten einiger vom Versicherer gestellter Standardfragen zum aktuellen Gesundheitszustand. Dazu wird der Mandant am Telefon diskret und kompetent durch die Fragen geführt und beraten. Und zum anderen beim Schließen der Vereinbarung zum Einschluss der Mehrleistung.

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Minerva KundenRechte – Aktuarielle Beratung für PKV Kunden