• Minerva FAQ4
  • Wir sorgen für Transparenz und Klarheit im PKV Dschungel – damit auch Sie zu Ihrem Recht kommen.

pfeil03Brauche ich für einen Tarif­wechsel nach § 204 VVG einen Rechts­anwalt?

Zur Wahr­nehmung seiner Rechte aus § 204 VVG braucht der PKV Kunde vor al­lem ver­siche­rungs­mathematische (sprich: aktuarielle) Expertise, um den best­mö­glichen und beitrags­stabilsten Tarif fest­legen zu können und Kennt­nisse und Er­fahrung in versicherungs­betrieblichen Ab­läu­fen, um ver­siche­rungs­juristische Fall­stricke zu ver­meiden bzw. früh­zeitig zu er­kennen.

Einen Rechts­anwalt braucht der Man­dant zur Ver­tretung vor Ger­icht. Da die Rechts­lage klar ist und die Ver­sicherer ge­richt­liche Auseinander­setzungen zu diesem Thema scheu­en, ist die Ein­bindung eines Rechts­anwalts in der Regel nicht not­wendig. In selten auf­tretenden Fällen arbeitet die Minerva KundenRechte mit spe­zia­li­sierten und in der je­weili­gen Frage­stellung er­fahrenen An­wälten zu­sam­men.

PKV Tarifwechsel prüfen

 

Minerva KundenRechte – Aktuarielle Beratung für PKV Kunden