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Privatversicherte erzielen mit einem aktuariellen Tarifwechsel nachhaltige Beitragsersparnisse.

Was geschieht bei einem Tarif­wechsel nach § 204 VVG mit meiner Alterungsrück­stellung?

Mit ei­nem Tarif­wechsel nach § 204 VVG ist – an­ders als bei ei­nem Wechs­el des Ver­sicherers, bei dem die Alterungs­rück­stellung ver­loren gehen – die voll­ständige Wa­hrung der an­ge­sparten Alterungs­rück­stellung ge­währ­leistet; das ist sogar gesetzlich so vorgeschrieben. Allerdings ist Alterungsrückstellung kein einfaches Thema.

Bei einer jüngeren Person – die Grenze ist meist zwischen 55 und 60, hängt aber auch stark vom Eintrittsalter in die Versicherung ab – wird heute von jedem Monatsbeitrag noch zusätzliches Geld in die Alterungsrückstellung gelegt, d.h. die Alterungsrückstellung wird jeden Monat größer; beim einer älteren Person wird heute schon jeden Monat Geld aus der Alterungsrückstellung entnommen, d.h. diese wird jeden Monat ein wenig kleiner.

(1) Beginnen wir mit der älteren Person:
Wechselt eine ältere Person von ihrem bestehenden Tarif in einen gesünderen Tarif, so reduziert sich erst mal der sogenannte Risikobeitrag – das ist der Teil des Beitrags, der für die Krankheiten der Versicherten in dem Tarif in diesem Jahr erwartet wird –, da die versicherten im gesünderen Tarif im Schnitt weniger Gesundheitskosten verursachen. Dieser Teil war bei der älteren Person vor dem Tarifwechsel sogar größer als der monatlich gezahlte Beitrag, wird nun kleiner, und um diesen Teil sinkt auch der zu zahlende Beitrag. Außer der zu zahlende Beitrag würde dadurch, dass vor Tarifwechsel bereits monatlich sehr viel aus der Alterungsrückstellung entnommen wurde, unter eine gewisse Grenze (bis Alter 80: Mindestbeitragsbegrenzung, das ist aber schon ein ziemlich kleiner Beitrag) – dann wird ein Teil der Alterungsrückstellung sogar noch (weiter verzinst und) geparkt, um von Alter 65 bis Alter 80 mögliche im neuen Tarif anstehende Beitragserhöhungen abzumildern oder sogar komplett zu finanzieren; ab Alter 80 wird die Alterungsrückstellung dann in jedem Fall eingesetzt, um den Beitrag so weit es geht zu senken. Kurz: Die Alterungsrückstellung einer bereits alten Person wird durch den Tarifwechsel nicht kleiner, sondern deutlich sinnvoller genutzt.

(2) Schauen wir uns jetzt eine jüngere Person an:
Erstmal ist es genau so, wie bei einer älteren Person: Wenn jemand in einen gesünderen Tarif wechselt, reduziert sich ebenfalls der Risikobeitrag. Nun reduziert sich aber gleichzeitig auch der prospektive Risikobeitrag aller Folgejahre, wodurch in diesem gesünderen Tarif vorhersehbar in der Zukunft weniger Beitrag benötigt werden wird. Dadurch sinkt auch der Teil der Beitrags, der heute für das Alter aus dem Tarif zurückgelegt werden muss. Und damit – aus diesen zwei Gründen – der heute zwangsweise im Tarif zu zahlende Beitrag. Wenn Sie gut beraten werden und es gute Gründe gibt (etwa ein Arbeitgeber-Zuschuss oder heute höhere Steuern als in der Zukunft, oder einfach nur die Vernunft, fürs Alter vorzusorgen) können Sie durch zusätzliche Komponenten auch einen Teil der Ersparnis in zusätzliche Alterungsrückstellung investieren, und damit heute Ersparnisse realisieren und zusätzlich sogar besser fürs Alter vorsorgen (genauer: mehr Alterungsrückstellung ansparen) als ohne Tarifwechsel. Wichtig ist, dass Ihr Berater die Zusammenhänge und Wirkweisen von Alterungsrückstellung wirklich verstanden hat, damit er Sie richtig beraten kann.

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