Wir sorgen für Transparenz und Klarheit im PKV Dschungel – damit auch Sie zu Ihrem Recht kommen.
Privatversicherte erzielen mit einem aktuariellen Tarifwechsel nachhaltige Beitragsersparnisse.

Warum werden PKV-Beiträge erhöht?

Deutsche Private Krankenversicherung (PKV) bietet durch Bildung der Kapitaldeckung (Alterungsrückstellungen) einen lebenslangen Vollversicherungsschutz gegen das Krankheitskostenrisiko. Wichtigste Merkmale der deutschen PKV sind:

  • garantierte medizinische Leistungen;
  • konstante Beiträge mittels Alterungsrückstellungen.

Um dies zu gewährleisten, werden in der PKV zahlreiche statistische Daten verwendet, u.a. Sterblichkeit, Kündigungsverhalten, Leistungsausgaben, usw., und Beiträge (Prämien) individuell, risikogerecht, solidarisch und generationsgerecht kalkuliert;

  • individuell: der Beitrag wird für jede versicherte Person unabhängig berechnet;
  • risikogerecht: der Beitrag hängt vom Alter und Gesundheitszustand beim Eintritt sowie vom Leistungsumfang;
  • solidarisch: Beiträge aller in einem Tarif beim Eintritt gleichaltrigen Versicherten (Solidargemeinschaft) finanzieren die Krankheitskosten des Einzelnen;
  • generationsgerecht: jede Generation sorgt für sich selbst vor.

Die Kalkulation der Beiträge setzt gewisse Annahmen voraus wie z.B.:

  • das Preis-Niveau der Versicherungsleistungen (Arzthonorare, Arzneimittel, Hilfsmittel, usw.) bleibt konstant;
  • aktuelle Stornotafel und Sterbetafel bleiben gültig;
  • die Höhe der tatsächlichen Krankenversicherungsleistungen (pro Person und Versicherungsjahr) als Zufallsvariable entspricht ihrem berechneten Erwartungswert.

Diese Annahmen gehören zu den Rechnungsgrundlagen; sie vereinfachen die Kalkulation und erlauben es, konstante über die gesamte Versicherungsdauer Beiträge zu berechnen, die vom Eintrittsalter (nicht vom steigenden Lebensalter) abhängig sind. Es ist dennoch unrealistisch, dass die Rechnungsgrundlagen stets gültig bleiben, weil u.a. folgende Effekte auftreten:

  • Medizinische Inflation (neue Arznei- und Hilfsmittel wie z.B. künstliches Herz werden entwickelt und zugelassen);
  • Biologische Risiken (z.B. steigende Lebenserwartung);
  • Politisch-ökonomische Risiken (z.B. Inflation, Zinssenkung).

Deshalb sind die Rechnungsgrundlagen regelmäßig zu validieren und — bei deren Veränderungen — zu aktualisieren. Die Folge: Beiträge werden angepasst, da im Gegensatz zu der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in der PKV die Leistungen nicht eingeschränkt werden dürfen. Die Beitragsanpassungen (kurz: BAP) erfolgen nicht willkürlich, sondern geregelt gemäß gesetzlichen Vorschriften:

  • rechtliche Grundlagen im Versichrungsvertragsgesetz (VVG) und im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG);
  • versicherungstechnische Grundlagen in der Kalkulationsverordnung (KVAV);
  • jede BAP bedarf der Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders.

Im VAG wird geregelt, wie hoch der Grad der Veränderungen (Schwellenwert für die Versicherungsleistungen und für die Sterblichkeit) sein soll, damit der Versicherer die Beiträge anpassen kann bzw. muss.

Der Vergleich der tatsächlichen (erforderlichen) mit den kalkulierten Versicherungsleistungen bzw. Sterblichkeit wird als auslösender Faktor (AF) bezeichnet (kurz: AF Leistung, AF Sterbe) und laut VAG jährlich durchgeführt. Wichtig: Wenn eine Beitragsanpassung durchgeführt wird (weil sie durchgeführt werden muss, oder weil sie durchgeführt werden darf und auch wird), werden alle Rechnungsgrundlagen aktualisiert (z. B. auch der Rechnungszins), sonst werden für den Bestand keine Rechnungsgrundlagen aktualisiert. Deshalb kann es im Bestand Tarife geben, die — da diese beiden auslösenden Faktoren lange nicht angeschlagen haben — in anderen Rechnungsgrundlagen einen größeren Nachholbedarf haben.

Der Zahlbeitrag besteht aus dem Nettobeitrag und diversen Zuschlägen (u.a. Sicherheitszuschlag für überrechnungsmäßige Aufwendungen, Gesamtkostenzuschlag für Abschluss-, Verwaltungs- und Schadenregulierungskosten, gesetzlicher Zuschlag 10 %). Die durch Änderungen der Rechnungsgrundlagen ausgelöste Beitragsanpassungen betreffen nur den Nettobeitrag. Dieser wiederum besteht aus dem Risikobeitrag (dieser deckt Versicherungsleistungen und Beitragsrückerstattungen, und wird angepasst) und dem Sparbeitrag (Alterungsrückstelllung).

Wie wirkt eine Beitragsanpassung des Risikobeitrags auf den Zahlbeitrag? Die Heuristik „eine AF Leistung von 11 % führt zu einer Erhöhung des Risikobeitrags um ca. 11 %“ ist zielführend, jedoch ist der Effekt, den diese Erhöhung des Risikobeitrags produziert für unterschiedliche Versicherte sehr unterschiedlich. Bei einem relativ kürzlich Versicherten (mit noch geringer angesparten Alterungsrückstellung) schlägt sich die Steigerung „1:1“ auf den Zahlbeitrag durch; bei einem Versicherten mit umfangreicher Alterungsrückstellung kommt noch das so genannte „mathematische Altenproblem“ hinzu – der Zahlbeitrag steigt:

  • um den Faktor, um den der Risikobeitrag steigt;
  • um einen Betrag, der geeignet ist, über die kalkulatorische Restlaufzeit des Vertrages eine Erhöhung der Alterungsrückstellung um den Faktor, den der Risikobeitrag gestiegen ist, zu finanzieren.

Beispiel: Versicherter ist 60 Jahre, schon lange versichert, bekommt (vor der Beitragsanpassung) seinen Beitrag zu 1/3 aus seiner Alterungsrückstellung subventioniert (d.h. würde er mit heutigem Alter neu in diesem Tarif abschließen, wäre sein Beitrag um ein Drittel höher). Eine Erhöhung des Risikobeitrags um 11 % führt zu einer Erhöhung des Zahlbeitrags um 11 % / (1 – 1/3), also Zahlbeitrag steigt um 16,5 %.Wichtig: Die prozentuale Erhöhung des Zahlbeitrags bei einer Beitragserhöhung hängt stark vom Alter (genauer: vom Verhältnis aus verrenteter Alterungsrückstellung und Zahlbeitrag) ab. Grob: Je älter ein Versicherter ist, um so größer ist die prozentuale Steigerung seines Zahlbeitrags bei gegebener Erhöhung des Risikobeitrags.

 

Rechnungszins

Wenn in einem Tarif eine Beitragsanpassung durchgeführt wird, und der aktuelle Rechnungszins des Tarifs größer als der aktuarielle Unternehmenszins (AUZ) des Unternehmens ist, muss der Rechnungszins des Tarifs in dieser Beitragsanpassung auf den AUZ des Unternehmens gesetzt werden (das führt je Tarif meist dazu, dass das erste Absenken deutlich ist, weitere Schritte kaum spürbar). Eine Absenkung um 0,1 Prozentpunkte führt etwa zu einer Erhöhung des Zahlbeitrags von etwas weniger als ein Prozent. Dieser Zusammenhang hängt kaum vom Alter ab, hauptsächlich von der Steilheit des Leistungsprofils, d.h. es ist tarifabhängig.

Stornotafel

Durch die Unisex-Pflicht und das aus einigen Gründen tendenziell höhere Preis-Niveau der Unisex-Tarife gibt es für die Bisex-Tarife (insbesondere die Alte-Welt-Bisex-Tarife ohne Aufbau eines Übertragungswertes) nahezu kein PKV-Storno mehr. Wenn diese Aktualisierung vollzogen wird, ergibt sich eine Beitragserhöhung von 5 – 15 % insbesondere bei den Bisex-Männern in den jüngeren bis mittleren Altern.

Gut zu wissen:

  • In Beitragsanpassungen werden die einzelnen Erhöhungen je Tarif in der absoluten Höhe (z.B. nicht mehr als 120 €) begrenzt.
  • Für die Durchführung der Begrenzung gibt es (grob) zwei Wege:
    • „temporäre Kappung“: der die Begrenzung übersteigende Betrag wird für eine begrenzte Zeit (meist ein Jahr) aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung finanziert; nach Ablauf des Jahres muss dann entweder der Kunde die ganze Erhöhung tragen, oder es wird wieder (ein Teil) temporär gekappt, oder es wird dann ausfinanziert.
    • „Ausfinanzierung“: der Alterungsrückstellung des Versicherten werden so viele Mittel aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zugeführt, dass der Beitrag auf die Grenzen der Begrenzungsliste sinkt.

    Man könnte sagen: Ausfinanzieren ist eine nachhaltige Dämpfung, temporäre Kappung ist ein Verschieben des Problems um ein Jahr. Wenn ein Versicherer sich stark für temporäre Kappung entscheidet (z.B. Generali, Gothaer), können die Beitragserhöhungen oft um so was wie 5 % reduziert werden (bei älteren Versicherten mehr, bei jüngeren weniger). Und ein Jahr später muss man wieder weitersehen. Wenn ein Versicherer die Dämpfung ausfinanziert, so werden eher „nur die Spitzen“ gedämpft, da die notwendigen Mittel sehr groß sind. D. h. bei der Masse der Versicherten kommt deutlich weniger Dämpfung der Beitragserhöhung an. Hier ist eine Schätzung eines Prozentteils nicht seriös, weil diese verwendbaren Mittel „pro Versicherter“ sehr stark von der Anzahl der Versicherten mit Beitragsanpassung abhängt, und die kann man nicht seriös prognostizieren.

 

Das sagen unsere Mandanten:

minerva-kundenrechte.de Reviews with ekomi.de