
Alterungsrückstellung beim PKV Tarifwechsel
Frage: Was passiert mit meiner Alterungsrückstellung bei einem PKV Tarifwechsel?
Antwort: Vorneweg: Bei einem PKV Tarifwechsel - im Gegensatz zu einem Versicherungswechsel in der PKV - geht keine Alterungsrückstellung verlohren; das ist sogar gesetzlich so vorgeschrieben. Allerdings ist Alterungsrückstellung kein einfaches Thema, und nicht-Aktuare (das sind nicht-Versicherungsmathematiker), z.B. Makler oder Vermittler, erzählen dazu of ziemlich wirres Zeug.
Frage: Das heißt, auch wenn ich den Tarif wechsel, habe ich im Alter eine genau so hohe Alterungsrückstellung, wie wenn ich den Tarif nicht wechsel?
Antwort: So einfach ist es nicht. Hier sind zumindest zwei Fälle zu unterscheiden: Ist der Tarifwechsler eher alt, oder eher jung. Bei einer jüngeren Person - die Grenze ist meist zwischen 55 und 60, hängt aber auch stark vom Eintrittsalter in die Versicherung ab - wird heute von jedem Monatsbeitrag noch zusätzliches Geld in die Alterungsrückstellung gelegt, d.h. die Alterungsrückstellung wird jeden Monat größer; beim einer älteren Person wird heute schon jeden Monat Geld aus der Alterungsrückstellung entnommen, d.h. diese wird jeden Monat ein wenig kleiner.
(1) Beginnen wir mit der älteren Person:
Wechselt eine ältere Person von ihrem bestehenden Tarif in einen
gesünderen Tarif, so reduziert sich erst mal der so genannte
Risikobeitrag, das ist der Teil der Beitrags, der für die
Krankheiten der Versicherten in dem Tarif in diesem Jahr benötigt
wird, da die versicherten im gesünderen Tarif im Schnitt weniger
Gesundheitskosten verursachen. Dieser Teil war bei der älteren
Person vor dem Tarifwechsel sogar größer als der monatlich gezahlte
Beitrag, wird nun kleiner, und um diesen Teil sinkt auch der zu
zahlende Beitrag. Außer der zu zahlende Beitrag würde dadurch, dass
vor Tarifwechsel bereits monatlich sehr viel aus der
Alterungsrückstellung entnommen wurde, unter eine gewisse Grenze
(bis Alter 81: Mindestbeitragsbegrenzung, das ist aber schon ein
ziemlich kleiner Beitrag) - dann wird ein Teil der
Alterungsrückstellung sogar noch (weiter verzinst und) geparkt, um
von Alter 66 bis Alter 81 mögliche im neuen Tarif anstehende
Beitragserhöhungen abzumildern oder sogar komplett zu finanzieren;
ab Alter 81 wird die Alterungsrückstellung dann in jedem Fall
eingesetzt, um den Beitrag so weit es geht zu senken. Kurz: Die
Alterungsrückstellung einer bereits alten Person wird durch den PKV Tarifwechsel nicht kleiner, sondern deutlich sinnvoller genutzt.
(2) Schauen wir uns jetzt eine jüngere Person an:
Erstmal ist es genau so, wie bei einer älteren Person: Wenn jemand in
einen gesünderen Tarif wechselt, reduziert sich der so genannte
Risikobeitrag, das ist der Teil der Beitrags, der für die
Krankheitskosten der versicherten im Tarif in diesem Jahr ausgegeben
wird. Nun reduziert sich aber gleichzeitig auch der prospektive
Risikobeitrag aller Folgejahre, wodurch in diesem gesünderen Tarif
vorhersehbar in der Zukunft weniger Beitrag benötigt werden wird.
Dadurch sinkt auch der Teil der Beitrags, der heute für das Alter
aus dem Tarif zurückgelegt werden muss. Und damit - aus diesen zwei
Gründen - der heute zwangsweise im Tarif zu zahlende Beitrag. Wenn
Sie gut beraten werden und es gute Gründe gibt (etwa ein
Arbeitgeber-Zuschuss oder heute höhere Steuern als in der Zukunft,
oder einfach nur die Vernunft, fürs Alter vorzusorgen) können Sie
durch zusätzliche Komponenten auch einen Teil der Ersparnis in
zusätzliche Alterungsrückstellung investieren, und damit heute
Ersparnisse realisieren und zusätzlich sogar besser fürs Alter
vorsorgen (genauer: mehr Alterungsrückstellung ansparen) als ohne
Tarifwechsel.
Wichtig ist, dass
Ihr PKV
Tarifwechsel Berater die Zusammenhänge und Wirkweisen von Alterungsrückstellung wirklich verstanden hat, damit er Sie richtig beraten kann.