• Inhaber Herr Nicola Ferrarese
  • "Der Standardtarif ist eine große Gefahr für Privatversicherte mit hohen Beiträgen"

Herr Ferrarese, der Versicherer bietet seinen langjährigen PKV Kunden gerne an, in den Standardtarif zu wechseln. Ist ein solcher Tarifwechsel schlau?
Der Standardtarif ist zwar oft recht günstig, aber mit äußerst schlechten Leistungen und oft mit großen Schwierigkeiten verbunden, einen guten Behandler zu finden. Bei Verstand kann man niemandem raten, aus einer vernünftigen Krankenvollversicherung in den Standardtarif zu wechseln. Das damit aufgegebene Leistungsniveau bekommt man meist nicht wieder. Und wer meint, er würde im Standardtarif behandelt, als wäre er in der GKV, wird sich wundern, ärgern, und viele Kosten selber tragen.

Das heißt Privatversicherte sollten sich mit hohen Beiträgen abfinden, weil ein günstiger Tarif immer mit geringeren Leistungen einher geht? Geringer Beitrag bedeutet doch wohl geringe Leistungen?
In der Tat ist dieser Gedanke naheliegend. Er entspricht aber nicht der Realität in der privaten Krankenversicherung (PKV). Hier muss sich die Prämie aufgrund gesetzlicher Vorgaben ausschließlich aus den beanspruchten Leistungen der im jeweiligen Tarif Versicherten ergeben.

Wozu führt das?
Leistungsstarke Tarife mit überdurchschnittlich vielen gesünderen Kunden bleiben günstig, während auch leistungsschwächere Tarife mit überdurchschnittlich vielen kränkeren Versicherten immer teurer werden. Für langjährig Versicherte in teuren Tarifen gilt daher nahezu immer: Ihr Versicherer hat einen gleichwertigen, aber deutlich günstigeren Tarif, in den sie wechseln können.

Wieso sollte der Versicherer großzügig sein und den Tarifwechsel zulassen, wenn langjährige Kunden de facto nicht mehr zur Konkurrenz wechseln können?
Die Antwort ist, dass es gar keiner Zustimmung des Versicherers bedarf. Denn der Gesetzgeber gibt jedem PKV Kunden mit § 204 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) das Recht, in jedem Alter und auch mit Vorerkrankungen in einen gleichartigen Tarif seines Versicherers zu wechseln, d.h. von einem Krankenversicherungs-Tarif in einen anderen Krankenversicherungs-Tarif. Dieses Recht kann und sollte genutzt werden, um – auch gegen die Interessen des Versicherers – den Vertrag in einen gleichwertigen und zugleich günstigeren Tarif umzustellen und so der Kostenfalle zu entkommen.

Wieso kann man sicher sein, dass der neue Tarif in Zukunft nicht genauso oder gar stärker erhöht wird?
Die Tarife entwickeln sich bei ein und demselben Versicherer systematisch unterschiedlich, weil der Versicherer Selektionsanreize gesetzt hat. Zum Beispiel dafür, dass Gesunde eher in neu aufgelegte Tarife gebracht werden als Kranke. Oder dass Gesunde uneingeschränkt in leistungsstarke Tarife wandern, die Kranken hingegen Leistungen „abspecken“. Oder Gesunde eher höhere Selbstbehalte wählen, während Kranke meinen, ein niedriger Selbstbehalt sei das Richtige für sie. Diese Systematiken führen dazu, dass einige Tarife teuer werden, andere nachhaltig günstig bleiben.

Und was tun, wenn der Versicherer abweisend reagiert, wenn man als langjähriger Kunde das Thema Tarifwechsel anspricht? Und eben zum Beispiel den Standardtarif anbietet?
Vergleichbare Leistung für weniger Beitrag liegt nicht im Interesse des Versicherers. Durch eine Vertragsumstellung sind für den Kunden oft Ersparnisse von einigen tausend Euro im Jahr möglich. Es sollte also nicht verwundern, wenn der Versicherer desinteressiert reagiert. PKV Kunden sind daher gut beraten, einen sachverständigen, aktuariellen Berater mit dem Tarifwechsel zu beauftragen. Dieser ermittelt einen beitragsgünstigeren Tarif mit vergleichbarem Leistungsumfang, der auch für die zukunft geringere Beitragserhöhungen erwarten lässt und kümmert sich um die ordnungsgemäße Vertragsumstellung. Und: Wechseln Sie nicht in den Standardtarif - einmal aufgegebenen Leistungen sind in der PKV meist unwiederbringlich verloren.

Besteht nicht die Gefahr, dass nach dem Tarifwechsel der Versicherer die vorgelegten Rechnungen weniger kulant erstattet?
Nein. In der PKV wird strikt nach den tariflichen Erstattungsansprüchen reguliert. Erstattungen aus Kulanz sind verschwindend gering. Sie betragen in einem Jahr in der Regel weniger als 0,5 Promille der erstatteten Leistungen.

Herr Nicola Ferrarese ist Inhaber der Minerva KundenRechte GmbH.

Als unabhängiger aktuarieller Berater stellt Minerva KundenRechte einen Aktuariellen Tarifwechsel-Service bereit, der genau auf die Interessen und die Bedürfnisse von langjährig privat-krankenversicherten Kunden zugeschnitten ist.

Weitere Informationen: Minerva KundenRechte
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Minerva KundenRechte – Aktuarielle Beratung für PKV Kunden